Besucherhinweis: Zutritt nur mit 2G-Prüfung
17.11.2021Das Land Baden-Württemberg hat die Alarmstufe ausgerufen. Um einen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten ist der Zutritt zur Geschäftsstelle nur noch mit 2G-Nachweis (geimpft/genesen) sowie einem medizinischen Mund/Nasenschutz möglich. Bitte legen Sie den Nachweis am Empfang vor.
Als 2-G-Nachweis gelten:
Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (letzte erforderliche Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vergangen sein) ODER
Nachweis einer Genesung (positiver PCR-Test, mind. 28 Tage alt, max. 6 Monate alt).
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